Zurück Bildungs- und Teilhabepaket, Antrag auf Leistungen Beschreibung der Dienstleistung Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen. Zu den Leistungen gehören: Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schulen und Kindertageseinrichtungen (§ 28 Abs. 2 SGB II/§ 34 Abs. 2 SGB XII) Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf (Schulranzen/-rucksack, Sportzeug, für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmte Gegenstände wie Füller, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Bastelmaterial u. Ä. ) zum Beginn des jeweils 1. Schulhalbjahres 100, 00 Euro und zum 1. Februar des jeweiligen Folgejahres weitere 50, 00 Euro (§ 28 Abs. 3 SGB II/§ 34 Abs. 3 SGB XII). Schülerbeförderungskosten können nach den §§ 28 SGB II, 34 SGB XII übernommen werden, soweit sie nicht durch Dritte finanziert werden.
Das Bildungspaket Das Bildungspaket gibt 2, 5 Millionen bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen. Sie können bei Sport, Musik oder Kultur dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen. Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn das durch die Schule bestätigt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Kreise und kreisfreien Städte, die Jobcenter und ihre Partner vor Ort sorgen gemeinsam dafür, dass das Bildungspaket bei den Kindern ankommt. Leistungen aus dem Paket Bildung und Teilhabe Mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II besteht gleichzeitig die Möglichkeit der Inanspruchnahme für Bildung und Teilhabe. Hierzu sind die erforderlichen Unterlagen im Jobcenter – Team Bildung und Teilhabe – einzureichen. Das Arbeitslosengeld II und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sind immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände - soweit gesetzlich möglich - berücksichtigt.
Bildungs- und Teilhabepaket, Antrag auf Leistungen Beschreibung der Dienstleistung Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen. Zu den Leistungen gehören: Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schulen und Kindertageseinrichtungen (§ 28 Abs. 2 SGB II/§ 34 Abs. 2 SGB XII) Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf (Schulranzen/-rucksack, Sportzeug, für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmte Gegenstände wie Füller, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Bastelmaterial u. Ä. ) zum Beginn des jeweils 1. Schulhalbjahres 100, 00 Euro und zum 1. Februar des jeweiligen Folgejahres weitere 50, 00 Euro (§ 28 Abs. 3 SGB II/§ 34 Abs. 3 SGB XII). Schülerbeförderungskosten können nach den §§ 28 SGB II, 34 SGB XII übernommen werden, soweit sie nicht durch Dritte finanziert werden.
Das neue Portal erweitert die Informationsmöglichkeiten zu den Themen Teilhabe, Barrierefreiheit und Inklusion.
Vergabe von Impfterminen © Shutterstock/MS Die landesweite Impftermin-Hotline ist seit 2022 geschaltet. Unter der Rufnummer 0391 24369971 können Termine für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen vereinbart werden. Die Termin-Hotline ist wochentags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 13 bis 17 Uhr erreichbar. Corona-Schutzimpfungen erfolgen in Sachsen-Anhalt vorrangig über die niedergelassenen Ärzte. In den Landkreisen und kreisfreien sind aber weiterhin mobile Impfteams im Einsatz, die unter anderem Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen durchführen. Zudem werden niederschwellige Impfangebote ohne Termin an ausgewählten Orten wie Einkaufszentren etc. angeboten. Eine Auswahl der Impfaktionen in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch mobile Impfteams finden Sie hier... In dieser Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt finden Sie landkreisbezogen Arztpraxen, die COVID-19-Impfungen auch für Personen anbieten, die ansonsten nicht in den jeweiligen Praxen betreut werden.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! "Konstruktiv in Konflikten" zu Gast in Halle Das Modul IV brachte die Gruppe des Grundkurses "Konstruktiv in Konflikten" am Wochenende vom 11. - 13. 2020 nach Halle. Elf Teilnehmende trafen sich persönlich in der Villa Lewin, während einzelne Personen im Sinne des Hybridseminars per Zoom zugeschaltet wurden. Weiterlesen...
Details Weltoffenheit und bezugsorientiertes Arbeiten stehen in den altershomogenen Gruppen der Kita August Hermann Francke im Mittelpunkt. Details In der freizeitpädagogischen Einrichtung erhalten Grundschulkinder Unterstützung und Anregung in vielfältigen kreativen Aktivitäten und Projekten. Details Im Sockelgeschoss des Waisenhauses ist viel Platz für Kinder (6-12 Jahre): zum Forschen und Entdecken, Spielen und Ausprobieren, Staunen und Lernen. Hereinspaziert! Jugendliche (ab 12 Jahre) haben in den Franckeschen Stiftungen ihren eigenen Jugendclub, um Freunde zu treffen, aktiv zu werden oder einfach zu chillen. meinehood Mit Beratungsangeboten für junge Familien, Angeboten der Lernförderung sowie Sport- und Gesundheitskursen stärken wir Familien. Rund um die Familie Wir wollen Schülerinnen und Schüler stärken und positiv auf die Gemeinschaft an der Schule wirken. Gestaltet mit! Wie funktionieren Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Alltag? Hier wird selbst angebaut, beobachtet, gepflegt, geerntet und ausprobiert.
Mobilität und Verkehr in Göppingen Parkierungskonzept Die hohe Attraktivität und Zentralität der Innenstadt erfordern Maßnahmen, um die Erreichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Innenstadt zu sichern und gleichzeitig die Stadt für die Besucher, Bewohner und Beschäftigte attraktiv zu gestalten. Das Parkierungskonzept ist somit notwendiger Bestandteil einer integrierten Verkehrsplanung, die den Interessen möglichst aller gerecht werden soll. Bei dem begrenzten Angebot an Flächen in der Innenstadt für den ruhenden Verkehr soll das Parkierungskonzept nach einer sehr detaillierten Analyse der bestehenden Parkierungssituation Aussagen über den künftigen Stellplatzbedarf, Bewirtschaftungsstrategien sowie über generelle Optimierungspotenziale machen. Ovg göppingen öffnungszeiten post. weiter lesen... CarSharing in Göppingen Sie entscheiden welches Verkehrsmittel Sie heute nutzen möchten. CarSharing ist eine der vier Säulen im urbanen Mobilitätsmix. Zum Ausbau der Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof gehört für uns auch die Etablierung eines CarSharing-Angebots.
Verlorene oder vermisste Gegenstände zeigen Sie bitte schnellstmöglich in unseren Geschäftsstellen an. Folgende Angaben sollten möglichst benannt werden: Beschreibung des Gegenstands Liniennummer Fahrtrichtung Start- und Zielhaltestelle Abfahrtstag und -uhrzeit Sollten Sie im Bus Gegenstände finden würden wir uns freuen, wenn Sie diese direkt bei unserem Fahrer abgeben.
Auf den Linien der Omnibusverkehr Göppingen GmbH & Co KG (OVG) wird ein Taktfahrplan eingeführt und damit auch die neuen City-Bus Linien. weiter lesen... Barrierefreiheit Noch sind nicht alle Orte und Einrichtungen in Göppingen komplett barrierefrei. Wir sind aber auf dem Weg, dies Zug um Zug zu verbessern.
Besitzer von Tageskarten, Kleingruppen-Tageskarten, Gruppentageskarten für Schüler und Inhaber von Zeitkarten dürfen einen Hund kostenlos mitnehmen. Für jeden weiteren Hund benötigen Sie jeweils einen Fahrausweis zum Ermäßigungstarif. Hunde dürfen ausschließlich angeleint und mit Maulkorb (ausgenommen kleine Hunde in geeigneten Behältnissen) mitgeführt werden. Rollstühle Die Beförderung von Krankenfahrstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart des Verkehrsmittels es zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt Fahrräder Fahrräder können in unseren Bussen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (ggf. Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH - Wir bewegen Oberhavel. entscheidet darüber unser Fahrer). Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Fahrrades besteht nicht. Bei Fragen zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen können Sie sich auch an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg wenden. Infotelefon: (030) 25 41 41 41 E-Mail: info(at)