Diskutiere Ankündigung von Baumaßnahmen im Modernisierung und Sanierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, vor einigen Wochen gab es bei uns einen Sturm bei dem wohl ein paar Kacheln auf dem Dach des 4 Etagen hohen Hauses beschädigt wurden... #1 Hallo, vor einigen Wochen gab es bei uns einen Sturm bei dem wohl ein paar Kacheln auf dem Dach des 4 Etagen hohen Hauses beschädigt wurden. Gestern weckten mich Bauarbeiter am frühen Morgen mit lauten Bohrgeräuschen und bauten ein Gerüst auf. Bauarbeiten: Ortsdurchfahrt Burg Stargard noch immer nicht fertig | Nordkurier.de. Dabei betraten die Bauarbeiten meinen Balkon, verstellten meinen Elektrogrill, beschmutzten meinen Rasenteppich und beschädigten meinen Plastikzaun der die Asbestplatten des Balkons verdecken soll. Am Ende grinste mich noch ein Bauarbeiter an, als er auf Höhe meines Fensters eine Zigarette rauchte! Dies alles geschah ohne jegliche Vorwarnung und ich schrieb einen bösen Brief an unseren Vermieter über den Schreck! Auf Nachfrage beim Hausmeister weiß ich nun, dass ebenfalls die Fassade gestrichen werden soll!
Da ist aber der Handwerker und nicht der Vermieter haftbar. Insoweit empfinde ich das auch als etwas aufgebauscht. Gruß Wiscelus #6 lostcontrol Erfahrener Benutzer was für schwierigkeiten eigentlich? der vermieter/eigentümer macht seinen job, das sehe ich so wie RMHV ( "Bewertung, dass der Vermieter keinen Anlass hat, sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen bei einem Mieter zu entschuldigen. "). natürlich wäre es netter gewesen wenn der vermieter die ganze aktion früher angekündigt hätte. Ankündigung von Baumaßnahmen. aber ich könnte mir vorstellen, dass für die reparaturen am dach (EILIGE reparaturen, die keinen verzug dulden! ) ein gerüst nötig war, und der vermieter dann eben die vielleicht schon länger geplante fassadenerneuerung gleich mitmacht, denn auch so ein gerüst und dessen auf- und abbau kostet garnicht so wenig geld... ich kann dein problem ja verstehen marianne, aber ohne gerüst gibt's nun mal keine reparatur bzw. keinen neuen anstrich, und die probleme, die aus einer vernachlässigung der bausubstanz entstehen, willst du sicherlich noch weniger haben.
Nach § 554 Abs. 1 BGB ist der Mieter zur Duldung von Maßnahmen verpflichtet, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind. Diese Mieterverpflichtugn gilt ohne jede Einschränkung. Eine Ankündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Für den Anstrich der Fassade gilt nichts anderes. Ob nun aktuell ein Besichtigungsrecht des Vermieters besteht oder nicht und ob die Ankündigungsfrist ausreicht, wird man ohne Kenntnis der Umstände des Einzelfalls kaum einigermaßen verlässlich bewerten können. Grundsätzlich neige ich auch bei der bruchstückhaften Sachverhaltsdarstellung zu der Bewertung, dass der Vermieter keinen Anlass hat, sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen bei einem Mieter zu entschuldigen. #4 also übertrieben finde ich das gar nicht. sonst hatten wir nie schwierigkeiten. wie würden sie sich denn fühlen wenn vor ihrem fenster jemand steht und sie angrinst? okay, ich sehe ihr seit vermieter bzw. hausverwalter. und aus mietersicht? der vermieter kündigte sein besuch am telefon an 1. reicht es den besuch mündlich 4 tage vorher anzukündigen?
2. was tue ich, wenn ich nicht da sein kann (zahnarzttermin)? #5 nach meinem dafürhalten hat man bei einer Vorankündigung von vier Tagen ausreichend Zeit sich Termine zu verschieben, soweit es sich nicht um Notfälle handelt oder einen Ersatz zu suchen, der die Wohnung dem Handwerker/Vermieter oder wer da auch immer kommen mag, zugänglich macht. Eine mündliche Ankündigung reicht meiner Meinung nach vollkommen aus. Selbst wenn diese schriftlich ergangen wäre, hättest Du noch einen Tag dazwischen gehabt um Dich zu organisieren. Ein Schriftstück braucht in der Regel zwei Tage bis es in Deinen Herrschaftsbereich sprich Briefkasten gelangt ist und damit ist der Brief zugestellt. Einen Tag Karrenz geb ich pers. dann noch. Aber spätestens dann ist er dem Mieter zur Kenntnis gelangt. Mal abgesehen davon sind Fassadenarbeiten kein Eingriff in Deine Wohnung. Das betreten des Balkons ist zu dulden. Was Deinen (Zitat)... verstellten meinen Elektrogrill, beschmutzten meinen Rasenteppich und beschädigten meinen Plastikzaun... angeht: also weder den Elektrogrill noch den Rasenteppich sehe ich als tragisch an, da sich das leicht in Ordnung bringen läßt, was jedoch für den Zaun nicht gilt.
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Hoffnungen, dass es schneller gehen könnte, wurden mittlerweile wieder zerstreut, Beobachter wollten zuletzt nur wenige Bauarbeiter gesehen haben. Sicherheit geht vor Doch die Straße ist längst fertig, es fehlen die Gehwege. Die Stadt soll gar um eine zumindest einspurige Verkehrsfreigabe gebeten haben, das Landesamt lehnte ab. Die Straße sei zu eng und die Sicherheit der Bauarbeiter müsse gewahrt bleiben, betonte ein Sprecher. Die Stadt Burg Stargard, die ihrerseits für die Nebenanlagen zuständig ist, wurde über die Verzögerung offenbar erst sehr kurzfristig informiert. Laut Straßenbauamt habe man dem Rathaus am 9. Mai Bescheid gegeben. zur Homepage Meistgelesen Beobachtung Großeinsatz Krebskranke entsetzt Punk-Band Leitung geplatzt Mahnschreiben