Aufgrund des Beweisantrages wurde die Verhandlung erneut unterbrochen und soll am Donnerstag, 19. Mai, fortgesetzt werden. Sollte der neue Beweisantrag der Verteidigung zurückgewiesen werden, könnten an diesem Tag die Plädoyers erfolgen so wie das Urteil gesprochen werden. Rückblick über den bisherigen Verfahrensverlauf Vor der Strafkammer des Landgerichts Koblenz begann am 2. Mai 2022 der Strafprozess gegen einen 59- jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Linz, dem schwerer sexueller Missbrauch seines eigenen Sohnes vorgeworfen wird. In mindestens 20 Fällen soll der Angeklagte sexuelle Handlungen bis zum Beischlaf an dem damals Minderjährigen vorgenommen haben, wobei der Junge in 15 Fälle noch unter 14 Jahren alt war. Der Angeklagte machte zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Anforderungen an das psychiatrische Sachverständigengutachten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung - Der medizinische Sachverständige. Der Sohn, der als Zeuge aussagte, bestätigte die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft Koblenz. Während der Zeit des Missbrauchs ist den drei Frauen, mit denen der Angeklagte in dieser Zeit zusammen war, nichts an dem geschädigten Jungen aufgefallen.
Zwar kann der schuldunfähige Täter nicht bestraft werden, aber psychisch kranke (oder auch suchtkranke) Rechtsbrecher, die im Sinne von § 20 oder § 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist, können nach § 63 in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Nach bestimmten Fristen überprüft das Gericht spätestens, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. Doppelmord-Prozess: Delmenhorster muss lebenslang ins Gefängnis. Hierzu ordnet das Gericht dann ein Sachverständigen Gutachten an, das Stellung zum bisherigen Behandlungsverlauf und der Behandlungsprognose, der Sozialprognose und zuletzt vor allem zur Legalprognose bezieht.
Häufige Gründe für Dienstunfähigkeit Eine Dienstunfähigkeit ist i. d. R. auf Erkrankungen körperlicher und/oder psychischer Art zurückzuführen. Dabei können z. auch Unfälle (und sogar während der Dienstausübung erlittene Dienstunfälle) natürlich der Auslöser einer Dienstunfähigkeit sein. Zu den häufigsten Gründen der Dienstunfähigkeit gehören psychische Erkrankungen (z. Psychiatrische Begutachtung - Verkehrsmedizinische Begutachtung. Depressionen, Burn-Out etc. ). Auch verursachen die Dienstunfähigkeit nicht selten Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems (z. Bandscheibenvorfall) oder des Nervensystems. Was kann ich bei Dienstunfähigkeit tun? Bei andauernder Dienstunfähigkeit droht Beamten die zwangsweise Versetzung in den Ruhestand. Dies ist vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze natürlich mit erheblichen Einschnitten beim Ruhegehalt und der Pension verbunden. Daher sollte das Ziel sein, so schnell wie möglich mithilfe der behandelnden Ärzte die (teilweise oder vollständige) Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Dabei handelt es sich im Übrigen auch um eine beamtenrechtliche Dienstpflicht.
Gerade bei psychischen Erkrankungen bestehen bei den tätigen Gutachtern erhebliche Ermessensspielräume. Eine Untersuchung setzt sich üblicherweise aus mehreren Teilen zusammen. Im Wesentlichen werden Testfragebögen ausgefüllt und es findet ein persönliches Gespräch mit dem Gutachter statt. Testergebnisse verbleiben beim Gutachter Bei den Testfragebögen verhält es sich häufig so, dass diese bei dem Gutachter verbleiben und der Gutachter lediglich das Ergebnis der Auswertung der Testfragebögen mitteilt. Zudem sucht der Gutachter auch selbst aus, welche der üblichen Testfragebögen er überhaupt verwendet und welche nicht. Psychiatrisches gutachten berufsunfaehigkeit. Schon hierdurch kann das Ergebnis der Begutachtung beeinflusst werden. Testfragen und Antworten für den eigenen Bedarf dokumentieren Es ist ratsam, wenn Sie selbst dokumentieren, welche Testfragen Ihnen gestellt wurden und wie Sie diese beantwortet haben. Andernfalls werden Ihnen diese Informationen womöglich dauerhaft verwehrt bleiben. Selbst wenn der Gutachter dann aufgrund der Auswertung der Testfragebögen dazu kommt, dass eine psychische Erkrankung besteht, heißt das noch lange nicht, dass so auch das Gutachtenergebnis insgesamt lautet.
Auch hierfür ist eine Anhörung sowie ein Sachverständigengutachten notwendig. Sozial- und Versicherungsrecht: Im Auftrag von private Versicherungen, aber auch gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung oder auch Privatpersonen überprüfe ich Ansprüche in Folge psychischer Erkrankungen. Gutachten zur Berufsunfähigkeit, einer (Erwerbsminderungs-) Rente, Unfallfolgen, Namensänderungen, der Testierfähigkeit gehören ebenfalls zu meinem Sachverständigenrepertoire. Zudem erstatte ich Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht, beispielsweise dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Strafrecht: Die Beurteilung der Schuldfähigkeit gemäß § 20 und § 21 StGB stellt ebenso wie die Prüfung der Voraussetzungen zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus / Maßregelvollzug gemäß § 63 und § 64 StGB einen wesentlichen Teil meiner Sachverständigentätigkeit dar. Zudem erstelle ich Gutachten hinsichtlich der Kriminalprognose gemäß § 67 StGB sowie zur Haft-, Prozeß- und Verhandlungsfähigkeit.