Hier zwei Links zu deinem Thema: Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: 20. 12. 2016 #3 Nein, ich frage mich nicht, wieso ein Buchhalter soviel verdient. Ich frage mich vielmehr, wie es sein kann, dass sich erwachsene Menschen so etwas wie das dt. Steuerrecht antun. Das dt. Steuerrecht ist krank - sehr krank. Und damit ich mich mit diesem Schwachsinn nicht zu sehr aussetzen muss mach ich diese "Arbeit" rein mechanisch nach Vorgaben von Leuten, die sich auskennen. Ich habe nichts gegen Steuern-zahlen, ich habe etwas gegen destruktiven, abgrundtiefen Blödsinn. Und ich würde mir diesen Blödsinn nicht antun, würde ich mir eine Buchhaltung leisten können. - siehe: warum ein guter Buchhalter fast soviel verdient, wie der Geschäftsführer Vielen Dank für die Links, die hab ich auch schon gefunden, nutzen mir nur nichts. Gutschriften/Rechnungskorrekturen - wie buchen? | Rechnungswesenforum. @all weiß jemand das Konto aus SKR 03? #4 Die vorbereitende Buchhaltung mache ich ja auch seit 2000 selbst, aber die eigentliche Buchhaltung überlasse ich dann doch dem Steuerbüro.
Tipps Gutschriftsbetrag Lautet die Belegbezeichnung "Gutschrift", dann werden alle Beträge positiv dargestellt (andernfalls wäre diese als Storno der Gutschrift, also eine Rechnung, zu sehen). Empfänger der Gutschrift Grundvoraussetzung ist die vollständige und richtige Angabe des Empfängers der Gutschrift, also des Leistungserbringers. Lege daher Wert darauf, dass dessen Name und Firmenanschrift dir schriftlich vorliegt, z. auf dem Firmenbriefpapier, e-mail Signatur bzw. idealerweise vom Ergebnis der UID-Überprüfung. Soll die Gutschrift zum Vorsteuerabzug berechtigen, muss ab einem Gesamtbetrag von EUR 150, - in jedem Fall die UID-Nummer des Leistungserbringers angegeben werden. Gutschrift buchen skr 03 red. Leistung und Leistungsdatum Achte auch darauf, dass die vom Gutschriftsempfänger erbrachte Leistung mit einer handelsüblichen (bzw. ggf. für den Betriebsprüfer nachvollziehbaren) Bezeichnung dargestellt ist. Vergiss auch keinesfalls – unabhängig vom Ausstellungsdatum der Gutschrift – das Leistungsdatum bzw. der Leistungszeitraum anzugeben!