Aus den genannten Gründen sind etwa die §§ 178 und 251 StGB versucht, wenn das Opfer die Gewaltanwendung entgegen dem Tatplan überlebt und auch Beischlaf oder Wegnahme fehlschlagen. … Entsprechendes gilt für die Freiheitsberaubung, den erpresserischen Menschenraub oder die Geiselnahme (§§ 239, 239a, 239b StGB): Hat der Täter Vorsatz bezüglich der Todesfolge, reichen schon der Versuch des Einsperrens, des Sichbemächtigens oder Entführens für den Versuch der Erfolgsqualifikation, unabhängig davon, ob das Opfer überlebt. Für den Versuch einer schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. Jura online lernen - juracademy.de. 1 StGB ist es unerheblich, ob der Schütze, der dem Opfer die Zeugungsfähigkeit nehmen will, es in den Unterleib trifft oder danebenschießt. Nichts anderes gilt schließlich bei der Brandstiftung mit Todesfolge gemäß § 306c StGB. Auch diese ist versucht, wenn der Täter mit dem Tod der Bewohner des Hauses rechnet, das er - wie hier - in Brand zu setzen versucht. " Schauen wir uns nun noch an, wie Sie die versuchte schwere Brandstiftung mit Todesfolge in einer Klausur prüfen würden: I. Vorprüfung fehlende Vollendung Strafbarkeit des Versuchs II.
Vahlen, 8. Auflage 2017, S. 647–657. Klaus Laubenthal: Der Versuch des qualifizierten Delikts einschließlich des Versuchs im besonders schweren Fall bei Regelbeispielen. JZ 1987, S. 1065–1070. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Karl Heinz Gössel: Über die Straftat des versuchten erfolgsqualifizierten Delikts ZIS 2011, S. 386–391. Stellt § 239 III Nr. 1 StGB eine Erfolgsqualifikation dar? | iurastudent.de. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 – 5 StR 42/02 Rn. 38 = BGHSt 48, 34, 37 f. ; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 227 Rn. 8. ↑ Die versuchte Körperverletzung mit Todesfolge, 16. Dezember 2019. ↑ Klaus Hoffmann-Holland: Erfolgsqualifizierte Delikte – Sonstiges ohne Jahr, abgerufen am 5. August 2020.
Die Erfolgsqualifikation setzt zwingend ein Grunddelikt voraus, auf welchem sie aufbaut. Der Täter verursacht "durch" dieses Grunddelikt eine schwere Folge, häufig den Tod eines anderen Menschen. Gem. § 18 muss er dabei "wenigstens" fahrlässig handeln. In welchen Konstellationen ist nun ein Versuch möglich? Mit dieser Frage musste sich jüngst der BGH (Urt. v. 12. 08. 2021 – 3 StR 415/20) befassen und hat sich dabei erstmalig zur Strafbarkeit der versuchten Erfolgsqualifikation bei nur versuchtem Grunddelikt geäußert. Versuch der erfolgsqualifikation schema mit. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: A möchte das Haus der ihm verhassten Eheleute X und Y niederbrennen und nimmt dabei auch deren Tod billigend in Kauf. In der Tatnacht wirft er zunächst eine mit Wasser gefüllte Flasche durch die Fensterscheibe des Schlafzimmers, um diese einzuschlagen. Kurz danach wirft er einen Molotow-Cocktail (eine mit Benzin gefüllte Flasche nebst brennendem Tuch als Anzünder) durch dasselbe Fenster. Entgegen den Erwartungen des A verteilt sich das Benzin aber nur auf dem Fußboden, ohne zu brennen und auch die Eheleute, die vom Lärm geweckt das Schlafzimmer verlassen, kommen nicht zu Tode.