Anträge, die später eingehen, können aus organisatorischen Gründen erst 2021 berücksichtigt werden. Die abzuräumenden Gräber werden von der Friedhofsverwaltung gekennzeichnet. Eine Frühjahrsbepflanzung ist nicht mehr notwendig. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabmale und die Bepflanzung nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung zu entfernen. Andernfalls gehen diese in das Eigentum der Gemeinde über. Der genaue Abräumzeitraum wird noch bekannt gegeben. Für Rückfragen und Anträge auf vorzeitige Einebnung steht die Friedhofsverwaltung unter der Tel. Nr. 02774/807-23 (Frau Achenbach) Zur Verfügung. Antrag auf vorzeitige grabeinebnung und. Es folgt eine Auflistung der Grabstätten deren Ruhefrist abläuft oder deren Einebnung beantragt wurde.
Das Grab ist ein wichtiger Erinnerungsort für die Hinterbliebenen. Doch mit Ablauf der Ruhezeit läuft auch das Nutzungsrecht für eine Grabstätte aus. Wenn dieses nicht verlängert werden kann oder soll, kommt es zur Grabauflösung. Jetzt beraten lassen Was ist eine Grabauflösung? Nach Ablauf der Ruhezeit für eine Grabstätte gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lassen die Angehörigen ihr Nutzungsrecht erneuern oder das Grab wird aufgelöst. Bei einer Grabauflösung wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden. Neu belegte Grabstätte Ruhezeit auf dem Friedhof Als Ruhezeit oder Ruhefrist bezeichnet man den Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder anderweitig gestört werden darf. Sterben ist teuer – Gebührenverzeichnis zu Grabherstellungskosten für unwirksam erklärt | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Ausnahmen gelten nur für Nachbestattungen in Familien- und Partnergräbern und unter bestimmten Voraussetzungen für Umbettungen. Die Ruhefrist ist vorgeschrieben, damit sich der Sarg oder die Urne mit den sterblichen Überresten vollständig in der Erde zersetzen kann.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 20. 10. 2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte: Grundsätzlich findet sich die Antwort auf Ihre Frage in der Friedhofssatzung und der Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde, in der Ihre Tante begraben liegt – diese liegt mir nicht vor, so dass nur eine erste Einschätzung getroffen werden kann: Ein Grab wird abgeräumt, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist und das Grab nicht verlängert wird oder die Abräumung vom Nutzungsberechtigten des Grabes schriftlich beantragt wird. Stadtverwaltung Schleiz Formulare. Die Einebnung des Grabes besteht darin, das Grab in den ursprünglichen Zustand (vor der Nutzung als Grab) zu versetzen. In diesem Zusammenhang wird die Bepflanzung abgeräumt, der Grabstein weggenommen und fachgerecht entsorgt sowie die Grabumrandung entfernt.
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: 100% Gebührenzuschlag Die Stadt Idar-Oberstein verlangte von der Klägerin nach der Bestattung ihrer Mutter auf dem städtischen Friedhof Gebühren in Höhe von 2. 438 EUR. Hierin waren Gebühren für die Grabherstellung und spätere Einebnung sowie ein hierauf bezogener Gebührenzuschlag in Höhe von 100% für die an einem Samstag durchgeführte Bestattung. Kosten für Einebnung dürfen i. d. R. nicht einbezogen werden Die Klägerin erhob Widerspruch, der jedoch keinen Erfolg hatte. Erfolg war ihr jedoch vor dem VG Koblenz beschieden. Dieses erklärte die Regelungen des Gebührenverzeichnisses für nichtig. Es verstoße gegen den sog. Grundsatz der Leistungsproportionalität, dass die Grabherstellungsgebühren zugleich auch die Leistung der beklagten Stadt für eine spätere Einebnung bzw. Antrag auf vorzeitige grabeinebnung. Abräumung der Grabmale nach dem Ende der Nutzungszeit abgelten sollte. Es sei nämlich keineswegs sicher, dass diese Leistung der Stadt von einem Gebührenschuldner auch tatsächlich in Anspruch genommen werde.
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