Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung Wer bekommt wann welche Masken in Deutschland? Die Bundesregierung will das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 reduzieren. Dazu ist am 15. 12. 2020 die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) in Kraft getreten. Alle Personen über 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen bzw. Risikofaktoren konnten vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Die Abgabe dieser ersten drei Gratismasken ist nun abgeschlossen. Seit Januar stehen Risikopatienten 2 x 6 weitere Schutzmasken zu. Schutzmaskenverordnung ▷ Wir liefern Masken! | Weihrauch-Apotheke. Berechtigte haben dazu von ihrer Krankenkasse zwei Bezugsscheine erhalten. Bezugsschein 1 gilt für die Ausgabe der ersten 6 Schutzmasken bis 28. Februar 2021, Bezugsschein 2 für weitere 6 Schutzmasken im Zeitraum 16. Februar bis 15. April 2021. Der laut Verordnung vorgeschriebene Eigenanteil beträgt je eingelöstem Bezugsschein 2 Euro. NEU: Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, bekommen Sie bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises zehn kostenlose FFP2-Masken.
Die sogenannten "filtering face piece"-Masken der Stufe 2 schützen den Maskenträger besonders gut vor Aerosolen aus der Luft. Diesen "Speicheltröpfchen" ist man bei nahem Kontakt zu anderen Menschen ausgesetzt. Daher sollten sich besonders Menschen aus Risikogruppen mit einer gut schützenden Maske ausstatten und diese bei einem unvermeidbaren, längeren Kontakt tragen. FFP2-Masken schützen nämlich mit einer Filterfunktion von mindestens 94%, sofern sie richtig getragen werden. Dafür werden sie vom Hersteller mit einem CE-Kennzeichen ausgezeichnet. Wir sind sicher, dass wir gemeinsam wieder eine geordnete und schnelle Verteilung der FFP2-Masken an unsere Kund*innen gewährleisten werden! Ihr Team der Premium Apotheken Berlin
Eine Überprüfung individueller Risikokonstellationen in Form einer einzelfallbezogenen Risikoeinschätzung und Ausstellung von ärztlichen Ältesten sei in den vertragsärztlichen Praxen sowohl unter den genannten Infektionsschutzgesichtspunkten wie auch vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens nicht praktikabel. Pro Person sollen voraussichtlich 15 Masken über die Apotheken abgegeben werden. Insgesamt sind das mehr als 400 Millionen Stück. Wie APOTHEKE ADHOC berichtet, sollen die Masken dem Vernehmen nach nicht aus der Reserve des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kommen. Das BMG lässt daher jetzt prüfen, ob die "normalen" Lieferwege robust genug sind – ob der Großhandel also 400 Millionen FFP2-Masken beschaffen kann. Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an?. Das könnte dich auch interessieren Post vom Nadine Tröbitscher Nadine Tröbitscher ist PTA. Nach Jahren in der Apotheke und einem Abstecher in den Außendienst hat sie Offizin und Rezeptur gegen die Redaktion getauscht und gehört seit 2016 zum Team von APOTHEKE ADHOC.