Die Klausel hat u. a. die Wirkung, dass die Gesellschaft trotz ausstehender Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Nachrangdarlehensgläubigern keinen Insolvenzantrag stellen muss. Genau diese Nachrangklausel wurde bei den obigen Gesellschaften von der BaFin nunmehr als unwirksam eingestuft - genauso, wie dies vor kurzem bei einer vergleichbaren Nachrangdarlehensklausel der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG geschah. Es ist daher nicht verwunderlich, sondern nur konsequent, dass weitere, vergleichbare Nachrangdarlehensklauseln dasselbe Schicksal ereilte. Welche Folgen hat das für die Anleger? Die BaFin hat in den Anordnungen die Abwicklung des Einlagengeschäfts verfügt. Das bedeutet, die UDI Festzins III und VII müssen sämtliche Nachrangdarlehen rückabwickeln. UDI-Gruppe: BaFin erlässt weitere Abwicklungsanordnungen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gesellschaften nunmehr einen Insolvenzantrag stellen, wie zuvor schon die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, die kürzlich von einer gleichlautenden Anordnung betroffen war. Die Anordnung hat aber auch einen Vorteil: Wenn die Nachrangklauseln unwirksam sind, werden die Forderungen der Anleger nicht mehr nachrangig, sondern gleichrangig mit den Forderungen sonstiger Gläubiger behandelt.
Zum Bulkermarkt 2008 meint Analyst Niefünd: "Dieser war geprägt von den krassesten Gegensätzen, die in diesem Segment je zu beobachten waren. " Die Jahres charterraten verloren nach einem nie vorher registrierten Rekordhoch im Juni rund 90%. Der Grund lag aber nicht in fehlender Nachfrage nach Transportleistungen, sondern in der Weigerung der Banken, die Finanzierungen zur Verfügung zu stellen. Allerdings sind erste Zeichen einer Besserung festzustellen: Der Baltic Dry Index (BDI), der an der Baltic Exchange in London notiert wird und die Entwicklung der Bulker-Frachtraten (vor allem für Kohle, Eisenerz und Getreide) auf den großen Seerouten wiedergibt, konnte sich von weniger als 700 (Anfang Dezember 2008)auf ein Zwischenhoch von 2. 167 Punkten erholen. Der BDI gilt auch als Konjunkturfrühindikator. "Ein wahrer Lichtblick am Markt bietet die Tankschifffahrt", meint Hesse-Newman Vorstand Drießen. Das größte Segment – ein Drittel der Handelsflotte – zeigte sich unbeeindruckt von Banken- und Finanzkrise.
Ministerien stellen neue Regeln für Vermögensanlagen auf Finanz- und Justizministerium legen nach. Nach einem Eckpunktepapier zur Zukunft der freien Vermittler (siehe vorigen Blog-Beitrag) haben die beiden Ministerien nun ein Maßnahmenpaket geschnürt, um den Schutz der Anleger gegenüber den Anbietern zu stärken. Es trifft vor allem Finanzprodukte nach dem Vermögensanlagengesetz. Insgesamt geht es um diese neun Punkte: 1. Abschaffung unvollständiger Verkaufsprospekte. 2. Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen. 3. Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler. 4. Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagen-emittenten. 5. Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments. 6. Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen. 7. Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds. 8. Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).