Kontaktadressen LWV Hessen Haupt- und Regional- verwaltung Kassel Besucheradresse Ständeplatz 6 - 10 34117 Kassel Postadresse Postfach 10 24 07 34024 Kassel 0561 1004 - 0 0561 1004 - 2650 Anfahrt zur Hauptverwaltung Kassel Regionalverwaltung Darmstadt Steubenplatz 16 64293 Darmstadt Postfach 11 08 65 64223 Darmstadt 06151 801 - 0 06151 801 - 234 Anfahrt zur Regionalverwaltung Darmstadt Wiesbaden Frankfurter Straße 44 65189 Wiesbaden Postfach 39 49 65174 Wiesbaden 0611 156 - 0 0611 156 - 349 Anfahrt zur Regionalverwaltung Wiesbaden
B. eine Arbeit auf Band sprechen Kein Vermerk in Arbeiten und Zeugnissenüber das Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen verbunden mit geringeren fachlichen Anforderungen (§ 7 Abs. 4 VOGSV) mündliche statt schriftliche Arbeiten, z.
Viele Menschen mit Behinderungen haben in Prüfungen besondere Probleme. Beispiel: Ein Auszubildender hat eine starke Seh-Behinderung. Er kann die schriftlichen Prüfungsaufgaben nicht lesen. Nachteilsausgleich Die Hilfe: Menschen mit Behinderungen können für ihre Prüfungen einen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert. Beispiele für Nachteilsausgleiche: Änderungen bei der Prüfungs-Zeit, z. Antrag nachteilsausgleich hessen muster word. B. Zeit-Verlängerung, mehr Pausen, längere Pausen Hilfen bei der Prüfungs-Sprache (z. Hilfsperson, die Aufgaben erklärt) technische Hilfen, z. Seh-Hilfen oder besondere Apparaturen für Prüfungsteilnehmer mit Körperbehinderung Hilfen durch Personen, z. eine Vertrauensperson oder ein Gebärdensprach-Dolmetscher Einen Nachteilsausgleich kann man für Ausbildungs-Prüfungen und Fortbildungs-Prüfungen beantragen. Wieder das Beispiel: Für den Auszubildenden mit Seh-Behinderung muss die Schrift stark vergrößert werden.
Um im Einzelfall eine Einordnung bzgl. des Abweichens von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserbringung (->Nachteilsausgleich, kein Vermerk im Zeugnis) Leistungsfeststellung (->kein Vermerk im Zeugnis) Leistungsbewertung (->"Notenschutz", Vermerk im Zeugnis! ) vorzunehmen, sind Konkretisierungen der Maßnahmen in Bezug auf Art, Umfang und Dauer erforderlich.