Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnungen ärztlicher Leistungen, Vertragsdatum: 01. 07. 2013 (Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin, dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV), Kassel und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin Ergänzende Informationen zur Vergütung der Leistungen für Unfallversicherungsträger erhalten Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Clearingstelle für Streitfragen Bei Problemen mit Unfallversicherungsträgern können sich Ärzte und Psychotherapeuten direkt an eine bundesweite Clearingstelle der KBV wenden. Diese unterstützt bei Streitigkeiten zu Abrechnungsfragen oder bei der Auslegung des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger. Mehr dazu hier. Clearingbericht (Stand: 26. 02. 2021) So funktioniert die Clearingstelle Bei Streitigkeiten übersenden Ärzte und Psychotherapeuten ihre Anträge schriftlich mit einer ausführlichen Darstellung des Problems und unter Beifügung der anonymisierten entscheidungserheblichen Unterlagen (z.
UV-GOÄ und Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger UV-GOÄ UV-GOÄ (Stand: 01. 01. 2022) Gebührenordnung für Ärzte (Stand: 01. 2022, Zahlen sind geprüft, für die Richtigkeit übernimmt die KBV keine Gewähr) Vertragsdatum: 01. 2022 UV-GOÄ (Stand: 01. 2022) (PDF, 1. 7 MB) UV-GOÄ (Stand: 01. 12. 2021) Gebührenordnung für Ärzte (Stand: 01. 2021, Zahlen sind geprüft, für die Richtigkeit übernimmt die KBV keine Gewähr) Vertragsdatum: 01. 2021 UV-GOÄ (Stand: 01. 2021) (PDF, 1. 11. 7 MB) Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 im Nachgang zum 14. April 2021 (Stand: 01. 2021, PDF, 19 KB) UV-GOÄ (Stand: 01. 08. 6 MB) UV-GOÄ (Stand: 01. 07. 04. 10. 2020) Gebührenordnung für Ärzte (Stand: 01. 2020, Zahlen sind geprüft, für die Richtigkeit übernimmt die KBV keine Gewähr) Vertragsdatum: 01. 2020 UV-GOÄ (Stand: 01. 2020) (PDF, 1. 5 MB) UV-GOÄ (Stand: 01. 5 MB) Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 18. November 2021 Vertragsdatum: 18. 2021 Inkrafttreten: 01. 2022 Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 18. November 2021 (PDF, 107 KB) Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 14. April 2021 Vertragsdatum: 14.
Daher ist hier eine Klarstellung erfolgt. Vertrag Ärzte/Unfallversicherung Änderungen des § 14 und § 26 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger In § 14 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger wurden Sätze angefügt und der Absatz 2 ist neu gefasst worden. Ärzte, die die Erstversorgung von Unfallverletzten vornehmen, insbesondere Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte, müssen eine Ärztliche Unfallmeldung abgeben. Zuvor benötigte der Unfallversicherungsträger vom erstbehandeln-den Arzt diese Unfallmeldung zur Feststellung seiner Leistungspflicht nur dann, wenn keine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus bestand und die Behandlungsbedürftigkeit nicht länger als eine Woche andauerte. Entweder kam dann eine Ärztliche Unfallmeldung mit dem Formular F 1050 (Gebühr nach Nr. 125 UV-GOÄ) in Betracht oder eine Überweisung an den Durchgangsarzt (Gebühr nach Nr. 145 UV-GOÄ). Durch die Änderungen im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger ist die Ärztliche Unfallmeldung (F 1050) jetzt auch in den Fällen der Vorstellungspflicht an den Durchgangsarzt nach § 26 Vertrag Ärzte/Unfallversicherung zu erstellen.
2021 Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 14. April 2021 (PDF, 32 KB) Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 3. November 2020 Vertragsdatum: 03. 2020 Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 3. November 2020 (PDF, 15 KB) Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 19. März 2020 Vertragsdatum: 19. 03. 2020 Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 19. März 2020 (PDF, 29 KB) UV-GOÄ: Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Stand: 01. 2020) Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger) (Stand: 01. 2020) Vertragsdatum: 01. 2020 Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Stand: 01. 2020) (PDF, 728 KB) Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Stand: 01.
2021) Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnungen ärztlicher Leistungen (Stand: 01. 2021) Vertragsdatum: 19. 2017 Fassung vom: 09. 06. 2021 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Stand: 01. 2021) (PDF, 359 KB) Regelung zur Unfallversicherung Regelung zur Unfallversicherung zur Sicherstellung der unfallmedizinischen Versorgung in Anbetracht der gegenwärtigen CO-VID-19-Pandemie Vertragsdatum: 03. 2020 Fassung vom: 03. 2020 Inkrafttreten: 16. 2020 Regelung zur Unfallversicherung (PDF, 108 KB) Verlängerung der Sonderregelung zur Hygienepauschale Vertragsdatum: 08. 2021 Fassung vom: 08. 2021 Verlängerung der Sonderregelung zur Hygienepauschale (PDF, 60 KB) Verlängerung der Sonderregelung zur Videosprechstunde Verlängerung der Sonderregelung zur Videosprechstunde (PDF, 59 KB) Erläuterungen zum Verletzungsartenverzeichnis unter Einschluss Schwerstverletzungsartenverfahren Erläuterungen zum Verletzungsartenverzeichnis unter Einschluss Schwerstverletzungsartenverfahren Vertragsdatum: 01.
(2) Die bis zum 31. 12. 2017 gefassten Beschlsse der Stndigen Gebhrenkommission nach 52 sowie die "Grundstze Ambulantes Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung" sind verbindlicher Bestandteil der Anlagen des Vertrages. " 13. Die Protokollnotiz wird gestrichen. 14. Anhang 2 (Psychotherapeutenverfahren) wird wie folgt gefasst: Berlin/Kassel, den 18. 2017
Inkrafttreten und Bekanntmachung Die Bekanntmachungen der Beschlüsse und Vertragsänderungen im Deutschen Ärzteblatt liegen diesem Rundschreiben bei. Die Beschlüsse sind zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Verlängerung der Hygienepauschale Des Weiteren möchten wir Sie über die Verlängerung von Sonderregelungen in der Unfallversicherung bis zum 31. März 2021 informieren. Dabei geht es um die im Mai 2020 vereinbarte Hygienepauschale für Durchgangsärzte, mit der sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an den Mehraufwendungen für Infektionsschutz während der COVID-19-Pandemie beteiligen, sowie um Möglichkeiten der Durchführung von Videosprechstunden bei der Behandlung von Unfallverletzten.