Neuer Benutzer Dabei seit: 10. 11. 2019 Beiträge: 4 Hallo zusammen vielen Dank für eure Aufnahme und Aufmerksamkeit Mein Thema scheint kompliziert, auf den ersten Blick. Ich beziehe AlG 2 (Aufstockung zum Gehalt). Wie Ich schon lesen konnte bei euch fällt dieser Eintrag weg! Doch das Jobcenter hat mir zur Auflage gemacht eine Steuererklärung zu machen! bin alleinerziehend und mein 14 Jähriger Sohn lebt seit 2, 5 Jahren in einer Wohngruppe. Ich erhalte KEIN Kindergeld das bekommt das Jugendamt von mir trage Ich keine. Dafür das er alle 14 Tage bei mir ist erhalte Ich anteilsweise Geld vom Jobcenter. Ich verzweifel bei der Eingabe meines Kindes da ich nur zur Hälfte auf meiner Steuerklasse habe (also 0, 5). Wenn Ich eingebe das er anderen Wohnsitz hat kommen fragen auf von wann bis wann? Sein Wohnsitz ist ja bei mir doch sein Aufenthaltsort ist ja ein anderer. Warum kommen Kinder ins Heim? – ZOOM nah dran. Etwas verzwickt doch ich habe wirklich Verständigungsprobleme bei geb nicht auf;-) Vielleicht hat jemand einen Tipp? LG:-) Erfahrener Benutzer Dabei seit: 14.
Vielen Dank schon mal im voraus bei Eurer Hilfe! # 1 Antwort vom 13. 2005 | 11:04 Von Status: Master (4615 Beiträge, 246x hilfreich) Hallo, solange das Kind minderjährig ist, muss Unterhalt geleistet werden - egal, was das Kind macht. Aber: Lebt das Kind nicht daheim, sind BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig! Du könntest also aufgrund dieser Tatsache schon Abänderungsklage einleiten. Volljährige Kinder haben nur Anspruch auf Unterhalt, sofern sie sich auf einer allgemeinbildenden Schule oder in der Ausbildung befinden. Unterbringung des Kindes in einer Wohngruppe, Zahlung von Unterhalt und Kindergeld an die Stadt Steuerrecht. Auch hier sind beide Eltern unterhaltspflichtig und du kannst eine Neuberechung, bzw. Abänderungsklage veranlassen. Es kann anders entschieden werden, wenn das Kind durch Krankheit, Behinderung etc.... nachweislich nicht in der Lage ist, schnellstens eine Ausbildung zu absolvieren. Ebenso kann eine *Übergangszeit* gewährt werden, in welcher sie sich um eine Ausbildungsstelle oder einen Job bemühen muss. Gruß # 2 Antwort vom 13. 2005 | 11:46 Hallo Teufelin, vielen Dank für die prompte Antwort!
Hier können wir drei Kinder im Alter zwischen 4 und 10 Jahren aufnehmen. Wohngruppe Froschkern, Anzing (LK Ebersberg) Die Wohngruppe Froschkern ist in einem Haus mit 300 Quadratmetern Wohnfläche in der Gemeinde Anzing im Landkreis Ebersberg untergebracht. Sieben Jugendliche ab 12 Jahren wohnen hier. Trotz der ländlichen, ruhigen Lage gibt es eine gute räumliche Anbindung. Meine Tochter will in eine Wohngruppe (Familie, Jugendliche, Pubertät). Für natur- und erlebnispädagogische Angebote grenzt der Ebersberger Forst an die Wohngruppe an. Nicole Dauner T (089) 99 19 20 65 Bitte überprüfen Sie ihre Cookie-Einstellungen - diese finden Sie auch im Footer - passen Sie diese an, um Google Maps zu aktivieren.