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In diesem Fall ging es um die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers. Ähnlich hat sich auch das LAG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 11. 08. 2010, 15 SA 2600/09 geäußert. Gerade bei Leiharbeitnehmern gibt es jedoch Urteile einiger Landesarbeitsgerichte, die einen Ausschluss des § 670 BGB für unwirksam halten. Hierbei ging es regelmäßig um Fälle, bei denen Arbeitnehmer auf wechselnden Baustellen eingesetzt waren. In dem Fall des LAG Düsseldorf, 15 Sa 268/09, ging es um einen Leiharbeitnehmer, bei dem der Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten im Arbeitsvertrag abbedungen war. Das Gericht erkannte hierin eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB und sprach die Kosten für das Hotel und die Anreise zu den wechselnden Betrieben zu. Auch das LAG Hamm äußerte sich in seiner Entscheidung vom 30. 06. 2011, 8 Sa 378/11, zugunsten des Leiharbeitnehmers. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmerüberlassung - Einkommensteuer - Buhl Software Forum. Dort war zwar kein Ausschluss des § 670 BGB vereinbart. Das LAG Hamm führte auch aus, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag möglich sei, dass Fahrtkosten mit der Vergütung abgegolten sind.
EStG für die Dauer des Arbeits- oder Dienstverhältnisses, wenn sie aus der maßgeblichen Sicht ex ante für die gesamte Dauer des Arbeits- oder Dienstverhältnisses Bestand haben soll. War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeits- oder Dienstverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet und wird er im weiteren Verlauf einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, erfolgt diese zweite Zuordnung nicht mehr gem. EStG für die Dauer des Dienstverhältnisses. Denn in Bezug auf die zweite Zuordnung steht (aus der auch insoweit maßgeblichen Sicht ex ante) fest, dass sie nicht gem. EStG für die (gesamte) Dauer des Dienstverhältnisses gilt, sondern lediglich für die Dauer des verbleibenden Arbeits- oder Dienstverhältnisses. Richtige Wahl der ersten Arbeitsstätte | Taxfix. Wird ein befristetes Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf der Befristung schriftlich durch bloßes Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts bei ansonsten unverändertem Vertragsinhalt verlängert, liegt ein einheitliches befristetes Beschäftigungsverhältnis vor.